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LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2005 - L 9 VI 3/98 |
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LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 15. November 2005 - L 9 VI 3/98 (https://dejure.org/2005,99525)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Verfahrensgang
- SG Braunschweig, 06.11.1998 - S 12 VI 9/95
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2005 - L 9 VI 3/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 17.12.1997 - 9 RVi 1/95
Prüfung der Richtigkeit der herrschenden medizinischen Lehrmeinung im …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2005 - L 9 VI 3/98
Wahrscheinlich in diesem Sinne ist die Kausalität dann, wenn wenigstens mehr für als gegen sie spricht, d.h., die für den Zusammenhang sprechenden Umstände mindestens deutlich überwiegen (vgl. BSG, Urteile vom 27. August 1998 - B 9 VI 2/97 R - und vom 17. Dezember 1997 - 9 RVI 1/95).Hingegen muss nach §§ 51, 52 Abs. 1 Satz 1 BSeuchG bei dem Betroffenen ein Impfschaden, das ist ein über die übliche Impfreaktion hinausgehender Gesundheitsschaden, als unerlässliches Glied in der Ursachenkette zwischen Impfung und verbleibender Gesundheitsstörung tatsächlich festgestellt werden (vgl. BSG, Urteil vom 17. Dezember 1997 - 9 RVI 1/95 m.w.N.).